Aktuelles

24.05.2018 21:01 Uhr

Neue Regelungen zum Datenschutz im Verein (EU-DSGVO)

Am 25. Mai tritt die neue EU-Datenschutz-Grundvordnung (EU-DSGVO) in Kraft. Im Fokus der neuen Verordnung steht ein verbesserter Schutz personenbezogener Daten. Die Regelungen gelten nicht nur für Unternehmen, sondern für alle natürlichen und juristischen Personen und somit auch für Vereine.

Der Magdeburger Tanz-Sport-Club "Grün-Rot" e.V. hat seine Abläufe und Verfahren hinsichtlich der Anforderungen der DSGVO überprüft und überarbeitet.

Unter anderem wurde für die Nutzung der Internetseite www.gruen-rot.de die Datenschutzerklärung überarbeitet.

Datenschutzhinweise (Informationspflichten nach Artikel 13, 14 und 21 der EU‐DSGVO), ein Verfahrensverzeichnis und Verträge zur Auftragsverarbeitung wurden erarbeitet.

Für neue Mitglieder wurde der Mitgliedsantrag mit einem Verweis auf die neuen Datenschutzhinweise überarbeitet.

Die Regelung des neuen Art. 13 DSGVO, wonach den betroffenen Personen bei der Datenerhebung eine ganze Reihe von Informationen mitzuteilen sind, stellt auf den Zeitpunkt der Datenerhebung ab. Da die DSGVO zum 25.05.2018 in Kraft treten wird, kann diese gesetzliche Regelung auch nur die Fälle der Datenerhebung erfassen, die ab dem 25.05.2018 erfolgen. Eine rückwirkende Informationspflicht enthält die DSGVO nicht. Unsere bestehenden Mitglieder können sich aber natürlich auch über die geänderten Datenschutzhinweise und ihre damit verbundenen Rechte informieren.

 

Die nachfolgenden aktualisierten Dokumente sind unter "Wir über uns" - "Downloads" abgelegt:

-Mitgliedsantrag

-Datenschutzhinweise (Informationspflichten nach Artikel 13, 14 und 21 der EU‐DSGVO)

-Datenschutzerklärung (für die Nutzung der Webseite www.gruen‐rot.de)

 

Für Rückfragen stehen wir jederzeit zur Verfügung.

 

Sportliche Grüße

Euer Vorstand


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