Aktuelles

31.03.2022 23:52 Uhr

Wegfall der 3G-Regelung für den Trainingsbetrieb ab 03.04.22

Am 03. April 2022 tritt die neue Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt in Kraft. Damit entfällt die 3G-Beschränkung für den Trainingsbetrieb. Die vorherige Anmeldung zum Training und die Kontaktdatenerfassung beim Training entfällt damit auch komplett.


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