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26.06.2021 10:49 Uhr

Neue Verordnung ab 27.Juni: Weitgehende Befreiung von der Testpflicht

In Magdeburg und im Salzlandkreis liegt der 7-Tage-Inzidenzwert seit zehn Tagen jeweils deutlich unter dem Wert von 35. Deshalb können ab Sonntag, dem 27. Juni weitere Lockerungen der 14. Corona-Eindämmungsverordnung des Landes in Kraft treten.

Somit gelten ab 27. Juni die Lockerungen, die in der 14. Landesverordnung im Paragraf 16 Absatz 3 geregelt sind. Dazu zählt unter anderem die Befreiung von der Testpflicht für den organisierten Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen.

Ein negativer Corona-Test ist deshalb ab Sonntag nicht mehr für die Trainingsteilnahme notwendig.


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