Aktuelles
23.11.2021 17:08 Uhr
2G-Regelung ab 24.11. für den Sportbetrieb
Sachsen-Anhalts Landesregierung hat in der heutigen Kabinettssitzung weitreichende Maßnahmen beschlossen, um das dynamische Infektionsgeschehen einzudämmen und das Gesundheitssystem vor einer weiteren Überlastung zu schützen. Grundlage ist das novellierte Infektionsschutzgesetz. Das 2-G-Zugangsmodell wird für Innenräume nun weitgehend verpflichtend, für Weihnachtsmärkte gilt ein 3-G-Zugangsmodell. Die neue 15. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt soll am Mittwoch in Kraft treten und gilt bis vorerst zum 15. Dezember.
Das verpflichtende 2-G-Zugangsmodell in geschlossenen Räumen gilt damit auch für den organisierter Sportbetrieb.
Bei Durchführung der verpflichtenden 2-G-Modelle sind Hygienemaßnahmen - wie das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes oder die Abstandsregelungen - weiterhin einzuhalten.
Unsere Trainingsstätten dürfen deshalb ab 24.11.2021 nur von nachfolgenden Personen betreten werden:
- Geimpfte und Genesene,
- Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr,
- Personen, für die aus gesundheitlichen Gründen keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission ausgesprochen wurde; zur Erhöhung des Schutzes müssen sie eine Testung mit negativem Testergebnis vorlegen oder vor Ort durchführen und grundsätzlich durchgehend eine FFP2-Maske tragen; ein schriftliches ärztliches Zeugnis im Original ist erforderlich.
Die entsprechenden Nachweise müssen zu jedem Training mitgebracht und durch die Trainer/innen überprüft werden.
Das Hygienekonzept wurde entsprechend angepasst.