Aktuelles

23.11.2021 17:08 Uhr

2G-Regelung ab 24.11. für den Sportbetrieb

Sachsen-Anhalts Landesregierung hat in der heutigen Kabinettssitzung weitreichende Maßnahmen beschlossen, um das dynamische Infektionsgeschehen einzudämmen und das Gesundheitssystem vor einer weiteren Überlastung zu schützen. Grundlage ist das novellierte Infektionsschutzgesetz. Das 2-G-Zugangsmodell wird für Innenräume nun weitgehend verpflichtend, für Weihnachtsmärkte gilt ein 3-G-Zugangsmodell. Die neue 15. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt soll am Mittwoch in Kraft treten und gilt bis vorerst zum 15. Dezember.

Das verpflichtende 2-G-Zugangsmodell in geschlossenen Räumen gilt damit auch für den organisierter Sportbetrieb.

Bei Durchführung der verpflichtenden 2-G-Modelle sind Hygienemaßnahmen - wie das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes oder die Abstandsregelungen - weiterhin einzuhalten.

Unsere Trainingsstätten dürfen deshalb ab 24.11.2021 nur von nachfolgenden Personen betreten werden:

  • Geimpfte und Genesene,
  • Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr,
  • Personen, für die aus gesundheitlichen Gründen keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission ausgesprochen wurde; zur Erhöhung des Schutzes müssen sie eine Testung mit negativem Testergebnis vorlegen oder vor Ort durchführen und grundsätzlich durchgehend eine FFP2-Maske tragen; ein schriftliches ärztliches Zeugnis im Original ist erforderlich.

Die entsprechenden Nachweise müssen zu jedem Training mitgebracht und durch die Trainer/innen überprüft werden.

Das Hygienekonzept wurde entsprechend angepasst.


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