Aktuelles

26.05.2020 18:26 Uhr

Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes ab 03.06.2020

Sachsen-Anhalts Landesregierung hat weitreichende Lockerungen der Corona-Beschränkungen beschlossen. Die 6. Corona-Eindämmungsverordnung setzt den in der vergangenen Woche verabschiedeten „Sachsen-Anhalt-Plan“ um.

Mit der heute beschlossenen und veröffentlichten "Sechsten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung" wurde auch für uns der Grundstein für die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes gelegt.

Das dafür notwendige Hygienekonzept hat der Vereinsvorstand bereits erarbeitet und den zuständigen Behörden und Betreibern der Trainingsstätten vorgelegt.

Die Genehmigung der Stadt Magdeburg liegt jetzt für einen Trainingsstart ab 03.06. vor. Es können aber leider noch nicht alle Trainingsgruppen angeboten werden. Nur die Trainingsangebote, die unter https://gruen-rot.de/trainingsanmeldung angezeigt werden, können derzeit durchgeführt werden. Ein Kurzanleitung zur Anmeldung finden Sie [Hier].

Für die Schönebecker Trainingsstätten warten wir auch noch auf eine Rückmeldung und hoffen, dass wir auch hier bald wieder starten können.

Eckpunkte des Hygienekonzeptes:

  • Abstand von mind. 2m zwischen den Sportlern (und zum Übungsleiter/Trainer)
  • Tanzen im Paar ist nur denjenigen erlaubt, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben.
  • Teilnehmerbegrenzung in Abhängigkeit von der Raumgröße (20qm pro Person)
  • Deshalb ist durch jeden Teilnehmer (nicht nur Paarweise) unter https://gruen-rot.de/trainingsanmeldung eine vorherige Anmeldung zum Training notwendig. Eine Kurzanleitung gibt es [Hier].
  • Keine Zuschauer und Besucher während des Trainings
  • Führung einer Anwesenheitsliste
  • Änderung der Trainingszeiten (15 Minuten für den Gruppenwechsel und Lüftung)
  • Aufstellung von Desinfektionsmitteln

Für die Aufnahme des Trainingsbetriebes ist es notwendig, dass die Regelungen von den Teilnehmern gelesen, akzeptiert und eingehalten werden. Das Hygienekonzept liegt beim Training aus und ist auf unserer Internetseite unter "Downloads" verfügbar.

Bei allen minderjährigen Mitgliedern müssen die Eltern/Sorgeberechtigten eine Erklärung zur Einhaltung des Hygienekonzepts unterschreiben. Die unterschriebene Erklärung muss vor dem ersten Training beim Trainer abgegeben werden. Das Formular steht auch unter "Downloads" zur Verfügung.

Bitte beachtet bei der Anmeldung zum Training über den Link https://gruen-rot.de/trainingsanmeldung, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist. Wir hoffen hier auf die gegenseitige Rücksicht unter den Mitgliedern und bitten darum, dass allen Mitgliedern die Möglichkeit gegeben wird, an den Trainingsangeboten teilzunehmen. Bitte deshalb nicht gleich für alle möglichen Trainingsangebote eintragen ;-).

Auch wenn es jetzt langsam wieder losgehen kann, denkt bitte daran, dass die Hygienevorschriften und alles, was daran hängt, eingehalten werden müssen. Einen "Hotspot" im Tanzsport oder sogar bei uns im Verein möchte sicher niemand.

 

Zum Thema Jahreshauptversammlung: Ab dem 1. Juli dürfen Veranstaltungen mit bis zu 250 Teilnehmenden durchgeführt werden. Aber (unabhängig von der Erfahrung aus den vergangenen Jahren) muss bei der Planung und Durchführung von Mitgliederversammlungen von der maximal möglichen Teilnehmerzahl und damit der Mitgliederzahl ausgegangen werden. Mit über 250 Mitgliedern können wir hier also noch keinen Termin nennen.


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