Aktuelles

02.05.2020 18:25 Uhr

Fünfte SARS-​CoV-2-Eindämmungsverordnung

Leider ist auch nach der heute veröffentlichten "Fünften Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-​CoV-2 in Sachsen-​Anhalt (Fünfte SARS-​CoV-2-Eindämmungsverordnung - 5. SARS-​CoV-2-EindV) der Sportbetrieb in den Sportanlagen untersagt.

Deshalb kann bis auf weiteres kein Tanztraining durchgeführt werden. Sobald sich an der Situation etwas ändert, werden wir hier darüber informieren.

Bleibt gesund und hoffentlich bis bald!

Link: Fünfte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-​CoV-2 in Sachsen-​Anhalt (in das Internet eingestellt am 2. Mai 2020).


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