Aktuelles
04.03.2022 10:25 Uhr
Ab 04.03.22: 3G für den Sportbetrieb
Die neue Landesverordnung (u.a. 3G für den Sportbetrieb) tritt heute in Kraft. Danach ist die Teilnahme am Training mit einer schriftlichen oder elektronischen Bescheinigung über einen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) oder einen PoC-Antigen-Test (nicht älter als 24 Stunden) möglich. Von der Testpflicht sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und Personen mit Genesenennachweis oder Impfnachweis ausgenommen.
Ein mitgebrachter/durchgeführter Selbsttest oder Selbsttests vor Ort sind nicht möglich.
Die Landesverordnung ist unter nachfolgendem Link verfügbar: https://coronavirus.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/Geteilte_Ordner/Corona_Verordnungen/Dokumente/02._16._SARS-CoV-2-EindV.pdf
Das Hygienekonzept wird dementsprechend zur Zeit angepasst.