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12.11.2021 11:49 Uhr

3G-Regelungen ab 13. November in Magdeburg

In Magdeburg greifen ab sofort die Regeln der geänderten 14. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes vom 9. November. Aufgrund der hohen Sieben-Tage-Inzidenz und der Intensivbettenbelegung mit COVID-19-Patient*innen in der Landeshauptstadt sowie der stark gestiegenen Hospitalisierungsquote im gesamten Land fallen sämtliche Lockerungen der Testpflicht weg.

Für den Besuch vieler Freizeit-, Kultur- und Gastronomieeinrichtungen müssen die Gäste nun nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder negativ auf das Corona-Virus getestet wurden.

Die kommunale Verordnung über das Abweichen von der Testpflicht bei bestimmten Veranstaltungen, Einrichtungen und Angeboten tritt mit Ablauf des 12. November 2021 außer Kraft. Ab dem 13. November 2021 gilt damit auch in Magdeburg wieder die Testpflicht für den Sportbetrieb.

Von der Testpflicht ausgenommen bleiben Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweisen, geimpfte Personen (voller Impfschutz 14 Tage nach der Zweitimpfung bzw. Einmalimpfung mit Johnson&Johnson-Wirkstoff), Genesene und Personen, die medizinische Gründe glaubhaft machen, die der Durchführung der Testung entgegenstehen.

Quelle: https://www.magdeburg.de/

Es ist deshalb notwendig, dass ab 13.11. ein 3G-Nachweis zum Training vorgelegt werden muss.


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